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Leistungen

Preise, Garantie und Service

Als Tischlerei-Meisterbetrieb möchten wir Ihnen den besten Service und faire Preise bieten.

Eine Tischlereileistung ist immer „teurer“, als der Kauf industriell gefertigter Möbel oder Küchen – dafür aber erhalten Sie individuelle Lösungen exakt nach Ihren Wünschen, exzellente handwerkliche Qualität mit hohem Gebrauchswert und langer Lebensdauer und erstklassigen Service!

Ihre Tischlereimöbel und -Küchen sollten Sie an Ihre Enkelkinder vererben können.

Im Sinne größtmöglicher Transparenz finden Sie unten die Preisgestaltung aufgeschlüsselt – wobei alle Preise natürlich, insbesondere für Geschäfts- und institutionelle Kund:innen, individuell zu verhandeln sind.

Für Hausverwaltungen und Bautischlerei-Leistungen gilt ein gesondertes Leistungsverzeichnis! Lassen Sie sich gern ein Angebot erstellen.

Service und Garantie für Privatkund:innen:

  • Sie erhalten nach einem Jahr eine kostenlose Wartung der Beschläge und beweglichen Teile.
  • Auf Möbel, Küchen und Einbaumöbel geben wir Ihnen eine Garantie von 10 Jahren auf Funktionsfähigkeit, Betriebssicherheit und Integrität (Formstabilität, Bruch etc.), für Beschläge von 5 Jahren (ausgenommen hiervon sind normaler Verschleiß u.a. von Beschlägen, Beschädigung durch Fehlbedienung etc.).
  • Auf lackierte Oberflächen geben wir Ihnen eine Garantie von 3 Jahren bei normaler Beanspruchung. (Bitte reinigen Sie diese Oberflächen immer nur mit einem weichen Lappen und mildem Reinigungsmittel und möglichst wenig Wasser! Danach immer sofort trockenwischen!)

Preise:

  • Die Preisgestaltung ist abhängig von den gewählten Materialien, der Komplexität, dem Umfang etc.
  • Der Preis für individuell hergestellte Möbel und Küchen setzt sich zusammen aus:
    • Material
    • Aufwand für Aufmaß, Angebotserstellung und Entwurf
    • Fertigung/Herstellung
    • Montage
    • Anfahrt
  • Preise für Reparaturen schwanken stark nach Aufwand. Eine einfache Stuhlreparatur kann nur €50 kosten, eine aufwändige Restauration auch schnell mehrere hundert Euro.

Pauschale für Aufmaß und Entwurf

  • Pauschale für Aufmaß und Entwurf im CAD-Programm abhängig vom erwarteten Aufwand:
    • Erheben wir nur bei komplexeren Projekten, wenn ein gewisser Aufwand zu erwarten ist. Also nicht für Reparaturen oder kleinere, einfache Einzelmöbel etc.
      • Warum? Die Planung und Erstellung eines CAD-Entwurfs bedeutet zeitlichen Aufwand, also Arbeit. Dieser Aufwand kann Stunden betragen oder manchmal auch viele Tage. Genau wie Sie möchten auch wir nicht umsonst arbeiten.
    • Die Pauschale ist dann im Voraus zu leisten
      • …wird aber mit der Schlußrechnung verrechnet, wenn Sie uns nach Entwurf und Angebotserstellung den Auftrag erteilen;
      • wenn Sie uns den Auftrag nach Erstellung des Angebots und des Entwurfs nicht erteilen (aus welchen Gründen auch immer), erhalten Sie das Geld nicht zurück.

Fertigungskosten

  • Für die Fertigung von Schränken, Korpussen, Küchen etc. gibt es eine Faustformel:
    • pro Quadratmeter Frontfläche (Fläche, die man von vorne betrachtet sieht) rechnen Sie mit einer Preisspanne von ca. €450 bis ca. €1500 (oder mehr) netto ohne Montage/Einbau – je nach gewähltem Material, Ausstattung, Funktionen, Einbausituation etc.
    • Nach oben sind die Preise offen: je exklusiver das Material und je komplexer das Möbel bzw. die Einbausituation (z.B. Dachschrägen etc.), desto höher der Preis.
  • Beispiel: ein Schrank, der 2m hoch ist und 1m breit hat 2 Quadratmeter Frontfläche und kostet demnach zwischen €900 (einfaches Dekor weiß, zwei Türen) und €3000 Euro (Nussbaum, Türen, Schubästen, Beleuchtung). Oder auch mehr…

Montage

  • Die Montagekosten sind am schwersten zu ermitteln und berechnen sich naturgemäß nach Aufwand:
    • Zugänglichkeit der Räumlichkeiten, Platzbedarf
    • Umfang der Arbeiten
    • Benötigte Anzahl der Mitarbeiter*innen
  • Wird grundsätzlich auf Stundenbasis berechnet – so können Sie die Montagekosten vor Ort als „Handwerkerleistung/haushaltsnahe Dienstleistung“ bei Ihrer Steuererklärung geltend machen. (Konsultieren Sie hierfür bitte Ihre Steuerberatung!)
  • Die Arbeitszeit wird ab der 2. Stunde viertelstundengenau dokumentiert und in der Schlussrechnung ausgewiesen.
  • Pro Stunde berechnen wir €50 exkl. MwSt/USt. für eine Person.

Anfahrt

  • Abhängig von der Entfernung von der Werkstatt in den Gerichtshöfen:
    • Entfernung unter 3km: halbe Anfahrt
    • Entfernung unter 12km innerhalb Berlins: €50 inkl. MwSt/USt.
    • Entfernung über 12km innerhalb Berlins: plus 50% der Pauschale je angefangene 10km

Anzahlungen/Abschlagsrechnungen

  • Bei Auftragserteilung bitten wir um eine Anzahlung, um die Materialbeschaffung abzudecken.
  • Die Höhe der Abschlagszahlung/Anzahlung ist individuell festzulegen.
  • Sie beträgt meistens ca. 30% des Auftragsvolumens.