Eine Tischlereileistung ist immer „teurer“, als der Kauf industriell gefertigter Möbel oder Küchen – dafür aber erhalten Sie individuelle Lösungen exakt nach Ihren Wünschen, exzellente handwerkliche Qualität mit hohem Gebrauchswert und langer Lebensdauer und erstklassigen Service!
Im Sinne größtmöglicher Transparenz finden Sie unten die Preisgestaltung aufgeschlüsselt – wobei alle Preise natürlich, insbesondere für Geschäfts- und institutionelle Kund:innen, individuell zu verhandeln sind.
Für Hausverwaltungen und Bautischlerei-Leistungen gilt ein gesondertes Leistungsverzeichnis! Lassen Sie sich gern ein Angebot erstellen.
Die Preisgestaltung ist abhängig von den gewählten Materialien, der Komplexität, dem Umfang etc.
Der Preis für individuell hergestellte Möbel und Küchen setzt sich zusammen aus:
Preise für Reparaturen schwanken stark nach Aufwand. Eine einfache Stuhlreparatur kann nur €50 kosten, eine aufwändige Restauration auch schnell mehrere hundert Euro.
Pauschale für Aufmaß und Entwurf im CAD-Programm abhängig vom erwarteten Aufwand:
Erheben wir nur bei komplexeren Projekten, wenn ein gewisser Aufwand zu erwarten ist. Also nicht für Reparaturen oder kleinere, einfache Einzelmöbel etc.
Die Pauschale ist dann im Voraus zu leisten…
Für die Fertigung von Schränken, Korpussen, Küchen etc. gibt es eine Faustformel:
Beispiel: ein Schrank, der 2m hoch ist und 1m breit hat 2 Quadratmeter Frontfläche und kostet demnach zwischen €1200 (einfaches Dekor weiß, zwei Türen) und €3600 Euro (Nussbaum, Türen, Schubästen, Beleuchtung). Oder auch mehr…
Die Montagekosten sind am schwersten zu ermitteln und berechnen sich naturgemäß nach Aufwand:
Wird grundsätzlich auf Stundenbasis berechnet – so können Sie die Montagekosten vor Ort als „Handwerkerleistung/haushaltsnahe Dienstleistung“ bei Ihrer Steuererklärung geltend machen. (Konsultieren Sie hierfür bitte Ihre Steuerberatung!)
Die Arbeitszeit wird ab der 2. Stunde viertelstundengenau dokumentiert und in der Schlussrechnung ausgewiesen.
Pro Stunde berechnen wir €62,50 exkl. MwSt/USt. für eine Person.
Abhängig von der Entfernung von der Werkstatt in den Gerichtshöfen:
Bei Auftragserteilung bitten wir um eine Anzahlung, um die Materialbeschaffung abzudecken.
Die Höhe der Abschlagszahlung/Anzahlung ist individuell festzulegen.
Sie beträgt meistens ca. 30% des Auftragsvolumens.
Wir freuen uns über Ihre Nachricht!
Contacts
+49 30 4626688
Öffnungszeiten
Mo - Do
07:00 - 16:30
Fr
07:00 - 12:30